Gekündigt – was jetzt?
Was in den ersten 7 Tagen wichtig sein kann – eine Übersicht zum Abhaken. Du entscheidest, was davon für dich passt.
Stand: Fristen geprüft am 11.10.2026, Deutschland. Allgemeine Informationen für Angestellte, keine Rechtsberatung. Den Einzelfall können die Agentur für Arbeit, eine Gewerkschaft oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht einschätzen.
Tag 1 bis 3: Fristen
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Eine Klage ist auch ohne Anwalt möglich: Die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts nimmt sie auf, berät aber nicht. In der ersten Instanz zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wer gewinnt. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, kann Prozesskostenhilfe beantragen; sie setzt Erfolgsaussicht voraus und wird teils in Raten zurückgezahlt. Für eine Beratung vorab gibt es Beratungshilfe, in der Regel über das Amtsgericht am Wohnort; Gewerkschaftsmitglieder haben je nach Satzung Rechtsschutz. (§§ 11, 11a, 12a, 46 Abs. 2 ArbGG; §§ 114 ff., 496 ZPO; §§ 1, 4, 12 BerHG)
Tag 3 bis 5: Überblick
Tag 5 bis 7: Durchatmen und neu ausrichten
Und danach?
Die ersten 7 Tage können Ordnung schaffen. Wie sich danach – parallel zur Jobsuche – aus den eigenen Fähigkeiten ein Angebot entwickeln lässt, mit 90-Tage-Plan und KI-Prompt, zeigt unser Buch „Nicht arbeitslos. Unternehmer.“ (E-Book 6,99 € inkl. USt.)
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Quellen: §§ 38, 141, 158, 159 SGB III, §§ 4, 7 KSchG, §§ 11, 11a, 12a, 46 ArbGG, §§ 114 ff., 496 ZPO, BerHG (gesetze-im-internet.de). Geprüft: 11.10.2026.
